
Verein
22.12.23
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
Das Präsidium des Hamburger Sport-Verein e.V. lädt zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Am Sonntag, 14. Januar 2024, 11 Uhr, findet im Congress Center Hamburg die ordentliche Mitgliederversammlung des Hamburger Sport-Verein e.V. statt.
Die Tagesordnung sowie alle eingegangenen Anträge können jetzt über den folgenden Link abgerufen werden:
Hier geht es zur Tagesordnung und zu den Anträgen.
Für Mitglieder, die nicht in Präsenz teilnehmen können, gibt es die Möglichkeit, die Mitgliederversammlung nach Anmeldung per Livestream zu verfolgen. HSV-Mitglieder, die von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, können sich bis zum 5. Januar 2024 hier für den Livestream registrieren. Die individuellen Zugangsdaten werden anschließend bis zum 12. Januar 2024 per E-Mail versendet. Wichtig: Es handelt sich hierbei lediglich um einen Livestream, über den keine Teilnahme an Abstimmungen sowie keine Abgabe von Wortbeiträgen möglich ist.
Für einen kompakten Ablauf am Veranstaltungstag stehen die Geschäftsjahresberichte der Abteilungsleitung Fördernde Mitglieder/Supporters Club, des Amateurvorstandes, des Beirates, des Ehrenrates sowie des Seniorenrates bereits vorab online zur Verfügung. Auf der Versammlung gibt es die Möglichkeit, Fragen zu den Berichten zu stellen.
Darüber hinaus finden auf der Mitgliederversammlung die Neuwahlen des Ehrenrates sowie der Rechnungsprüfenden statt. Alle Kandidierenden hatten bereits im Vorfeld die Möglichkeit, sich vorzustellen.
Zur Vorstellung der Kandidierenden.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass ein möglicher Wechsel der Rechtsform der HSV Fußball AG auf dieser Mitgliederversammlung nicht zur Abstimmung gestellt wird. Die Arbeitsgruppe Rechtsform wird auf der Mitgliederversammlung zunächst zum aktuellen Stand informieren.
Weitere organisatorische Hinweise zur Mitgliederversammlung werden wie gewohnt in den Tagen vor der Veranstaltung versendet.
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Hinweis: Mitglieder können während der Mitgliederversammlung an Abstimmungen teilnehmen, wenn sie dem Verein am Tag der Versammlung mindestens sechs Monate angehören und das 16. Lebensjahr vollendet haben.