Beitragsordnung Hamburger Sport-Verein e.V.
Auszug aus der Satzung des Hamburger Sport-Verein e.V.
Stand: Juli 2024
§ 11 Pflichten der Mitglieder
2. Die von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge sowie die Höhe einer eventuellen Aufnahmegebühr werden vom Präsidium festgesetzt. Darüberhinausgehende Abteilungsbeiträge werden durch die jeweilige Abteilungsversammlung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung (per Brief oder E-Mail) durch den Amateurvorstand festgesetzt.
3. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich im Wege des Lastschrift-Einzugsverfahrens zu entrichten.
§ 12 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, infolge Kündigung der Mitgliedschaft oder durch Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verein.
2. Der Austritt aus dem Verein kann schriftlich (per Brief oder E-Mail) mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres erklärt werden. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, die zusammen mit der Austrittserklärung vorzulegen ist.
4. Ein Mitglied, das gegen die Interessen des Vereins oder gegen diese Satzung gröblich verstoßen hat, das sich grob unsportlich verhält oder das durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins dessen Ansehen schädigt, kann durch Beschluss des Präsidiums aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das gilt auch im Falle eines Verstoßes gegen die Erwerbsbedingungen von Eintrittskarten zu jeglichen Spielen der Fußball-Bundesligamannschaft der HSV Fußball AG. Das Ausschlussverfahren wird in einer gemeinsam vom Präsidium und dem Ehrenrat festzulegenden Ordnung geregelt, die von Mitgliedern eingesehen werden kann.