Verein
01.03.24
EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Am Sonnabend, 23. März 2024, 11 Uhr, findet in der edel-optics.de Arena (Kurt-Emmerich-Platz 10–12, 21109 Hamburg) eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Hamburger Sport-Verein e.V. statt.
Die Tagesordnung sowie der eingegangene Antrag des Präsidiums auf Zustimmung zum Rechtsformwechsel inkl. aller Anlagen können jetzt über den folgenden Link abgerufen werden:
Hier geht es zur Tagesordnung und zum Antrag.
Zur Antragsstellung sowie den Hintergründen der Abstimmung in zwei Schritten sprechen Vizepräsident Michael Papenfuß und Supporters Club Abteilungsleiter Sven Freese im Interview auf hsv.de.
Michael Papenfuß und Sven Freese im Interview
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung wird über den Vorschlag für eine Rechtsformänderung der HSV Fußball AG in eine HSV Fußball AG & Co. KGaA abgestimmt. Dieser wurde am 30. Januar 2024 im Rahmen einer Infoveranstaltung in seinen Details der Mitgliedschaft vorgestellt.
Alle Informationen können auch auf der Website hsv.de/rechtsformwechsel eingesehen werden. Eine weitere Informationsveranstaltung ist zudem kurz vor der Versammlung für den 19. März 2024 geplant. Infos hierzu folgen in der kommenden Woche.
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung selbst erfolgt erneut eine umfassende Information und die Möglichkeit zum Austausch. Zudem können über die Mailadresse rechtsform@hsv.de fortlaufend Fragen oder Anmerkungen zur Thematik gestellt werden.
Für Mitglieder, die nicht in Präsenz an der außerordentlichen Mitgliederversammlung teilnehmen können, gibt es die Möglichkeit, die Versammlung nach Anmeldung per Livestream zu verfolgen. Sollten Mitglieder von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, können sie sich bis zum 15. März 2024 hier für den Livestream registrieren. Die individuellen Zugangsdaten werden anschließend bis zum 21. März 2024 per E-Mail versendet. Dabei handelt es sich lediglich um einen Livestream, über den keine Teilnahme an Abstimmungen sowie keine Abgabe von Wortbeiträgen möglich ist.
Weitere organisatorische Hinweise zur Mitgliederversammlung werden wie gewohnt in den Tagen vor der Veranstaltung versendet.
Hinweis: Es können alle Mitglieder während der Mitgliederversammlung an Abstimmungen teilnehmen, wenn sie dem Verein am Tag der Versammlung mindestens sechs Monate angehören und das 16. Lebensjahr vollendet haben.