
Sportangebote
13.01.22
Aktuelle Corona-Bestimmungen für den Sport in Hamburg und Schleswig-Holstein
Seit dem 10. Januar dieses Jahr gelten für den Sport in Hamburg neue Corona-Bestimmungen. Auch in Schleswig-Holstein gibt es seit dem 12. Januar neue Regeln, die die Paul Hauenschild Sportanlage in Norderstedt betreffen.
Bestimmungen in Hamburg
Der Zutritt zu Sportveranstaltungen ist für folgende Personen zulässig:
- Personen, die geimpft oder genesen sind und getestet sind (eine Testung ist nicht erforderlich, wenn eine Auffrischungsimpfung bzw. Booster-Impfung bereits erfolgt ist)
- Kinder bis zur Einschulung
- Minderjährige, die getestet sind oder anhand einer Schulbescheinigung nachweisen können, dass Sie regelmäßig getestet werden
- Trainer:innen müssen am Tag des jeweiligen Sportangebots einen negativen Testnachweis erbringen
Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Bestimmungen in Schleswig-Holstein
Die Sportausübung und -anleitung in Innenräumen ist nur noch für folgende Personen zulässig:
- Personen, die geimpft oder genesen sind und getestet sind (eine Testung ist nicht erforderlich, wenn eine Auffrischungsimpfung bzw. Booster-Impfung bereits erfolgt ist)
- Kinder bis zur Einschulung
- Minderjährige, die getestet sind oder anhand einer Schulbescheinigung nachweisen können, dass Sie regelmäßig getestet werden
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies nachweisen und getestet sind
- Sorge- und Umgangsberechtigte (als Begleitung von Kindern bis zur Einschulung), die geimpft, genesen oder getestet sind und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
Die 2G+-Regel gilt ebenso für alle Personen, die sich auf der Paul Hauenschild Sportanlage in der Sporthalle, der Tennishalle oder der Blockhütte (auch Trainer:innen, Zuschauer:innen etc.) aufhalten.
Des Weiteren gilt seit dem 12. Januar 2022 für das gesamte Umkleidehaus die 2G+-Regel. Somit sind nur noch Personen zugelassen, die entweder geimpft oder genesen und getestet sind. Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erfolgt ist.
Wettbewerbe mit mehr als 50 Sporttreibenden innerhalb geschlossener Räume und mehr als 100 außerhalb geschlossener Räume sind unzulässig.