Unser HSV
19.01.21
Gremien verlangen Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
Gemäß § 15 Ziffer 3 der Vereinsatzung des Hamburger Sport-Verein e.V. hat der Ehrenrat, unterstützt durch alle weiteren Vereinsgremien, beim Präsidium am heutigen Dienstag (19. Januar) die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangt.
Der von den Gremien angesetzte einzige Tagesordnungspunkt ist die Abwahl des Vizepräsidenten Thomas Schulz. Hier geht es zu einer gemeinsamen Stellungnahme, in welcher die Gremien ihren Schritt begründen.
Gemäß Vereinssatzung erfolgt die Einberufung bzw. Bekanntgabe des Termins für eine außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von drei Wochen. Weitere Informationen zum Termin und Ablauf erfolgen nach entsprechender Festlegung an die HSV-Mitglieder.